

Wie Glücksspielwerbung dich beeinflusst
Glücksspielveranstalter:innen versuchen mit Werbung Teilnehmer:innen für ihre Spiele zu gewinnen. Ihre Werbung für Sportwetten, Lose, Poker und Co. begegnet uns im Alltag und versuchen unser Verhalten zu beeinflussen. Was die Glücksspielwerbung uns zeigt, kann sehr verlockend wirken und regt an, selbst an Glücksspielen teilzunehmen. Glücksspielwerbung kann somit zu einer Steigerung der Glücksspielteilnahme führen.
Beim Glücksspiel ist der Spielausgang vom Zufall bestimmt. Es wird um einen materiellen Wert, meistens Geld, gespielt. Damit am Glücksspiel teilgenommen werden kann, muss meistens den Veranstalter:innen des Glücksspieles etwas für die Teilnahme gezahlt werden. Glücksspiel ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt!
Auch wenn Glücksspielveranstalter:innen mit hohen Gewinnchancen werben, ist dies beim Glücksspiel selten der Fall. Beim Glücksspiel besteht jedoch das Risiko, dass ein problematisches Glücksspielverhalten oder sogar eine Glücksspielsucht entsteht. Dies ist einhergehend mit finanziellen Problemen, Schulden und der Vernachlässigung sozialer Kontakte.
Schüler:innen aus dem Oberstufenzentrum für Kommunikations-, Informations- und Medientechnik (KIM) in Berlin haben sich Gedanken darüber gemacht, wie Glücksspielwerbung uns beeinflusst. In einem Workshop haben sie ihre Tipps in Form von Plakaten herausgearbeitet. Die Ergebnisse seht ihr hier.
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Quelle: Darya Sannikova
Quelle: Pavel Danilyuk
Quelle: Cottonbro Studio
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Win or Lose? Wahrscheinlichkeiten beim Zocken und Glücksspiel
Wahrscheinlichkeiten spielen beim Zocken und Glücksspiel eine entscheidende Rolle. Ob beim Roulette, Poker oder Spielautomaten – jeder Einsatz birgt ein gewisses Risiko. Ein fundiertes Verständnis von Wahrscheinlichkeiten ist daher entscheidend für jeden, der sich mit dem Thema Zocken und Glücksspiel beschäftigt. Im folgenden Quiz kannst du gegen einen Drachen spielen und dein Glück probieren.
Du triffst einen Drachen, der dir folgendes Angebot macht: „Wenn du das Rad drehst und es kommt Gelb (G), gibst du mir 50 Cent. Kommt Rot (R), gebe ich dir 20 Cent.“ Lässt du dich auf die Wette ein?

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass das Glücksrad Rot statt Grün anzeigt: Dieses Angebot ist nicht fair. Bei 100 Mal drehen müsste theoretisch 60 Mal Rot und 40 Mal Gelb angezeigt werden. Du bekommst also 12 Euro (60x20 Cent), der Drache 20 Euro (40x50 Cent).
Du triffst einen Drachen, der mit dir um Geld würfeln möchte. Ihr setzt beide 10 Euro. Sein Angebot: Wer zuerst eine 6 würfelt, gewinnt das Geld. Du darfst anfangen. Lässt du dich auf die Wette ein?
Der Drache hat dir ein Angebot gemacht, bei dem deine Chance minimal höher liegt als seine, und zwar bei 54,54 Prozent. Denn: Du darfst anfangen. Trotzdem bleibt das Spiel reine Glückssache - am Ende könnten deine 10 Euro futsch sein.
Der Drache macht dir ein weiteres Angebot: Du hast bereits drei Mal gewürfelt. Beide Male zeigte der Würfel keine 6. Solltest du nun beim dritten Wurf eine 6 würfeln, bekommst du 20 Euro. Klappt das nicht, bekommt der Drache 10 Euro. Bist du dabei?
Die Wahrscheinlichkeit, eine 6 zu würfeln, ist immer gleich groß. Auch beim dritten Versuch ist ein Gewinn pures Glück. Wahrscheinlich ist, dass du dem Drachen 10 Euro geben musst.
Der Drache hat eine letzte Überraschung für dich. Er bringt dich zu seinem Freund, dem Hütchenspieler. Dieser hat drei Becher und unter einem ist eine Kugel versteckt. Sein Angebot: Wenn du die Kugel findest, verdoppelst du alles, was du bisher gewonnen hast. Wenn nicht, dann verlierst du alles. Lässt du dich darauf ein?
So verlockend auch die Chance ist, seinen Gewinn zu verdoppeln: Die Wahrscheinlichkeit, dass du (alles) verlierst liegt bei etwa 67 Prozent. Wenn du aber gar nicht erst mitspielst, hast du zu 100 Prozent etwas gewonnen.


FAQ Spielersperre - alles, was du zur Sperre wissen musst
Glücksspiele wie Sportwetten, Online-Casinospiele und Co. können süchtig machen. Merken andere oder man selbst, dass das Spielverhalten ungesund wird, kann man sich für Glücksspiele deutschlandweit sperren lassen. Die OASIS Spielersperre, kurz für „Online Abfrage Spielerstatus“, überprüft die Berechtigung zum Spielen und verwehrt gesperrten Personen den Zugriff. Alle Infos zur Spielersperre erfährst du hier.
Die Spielersperre ist ein zentrales Hilfsmittel, mit dem man sich für einen bestimmten Zeitraum für alle legalen, suchtgefährdendere Glücksspiele in Deutschland sperren lassen kann. Ist man gesperrt, wird einem die Teilnahme an Glücksspielen verwehrt. So sollen Spieler:innen geschützt und der Entwicklung einer Glücksspielsucht vorgebeugt werden.
Folgende in Deutschland zugelassenen Anbieter:innen müssen an die bundesweite Sperrdatei OASIS angeschlossen sein: Betreiber:innen von Spielhallen, Veranstalter:innen von Sportwetten, Anbieter:innen von Lotterien, Betreiber:innen von Spielbanken, gewerbliche Spielvermittler:innen, Pferdewetten im Internet, Buchmacher:innen, Veranstalter:innen von Online-Casinospielen und -poker, Veranstalter:innen virtueller Automatenspiele im Internet und Aufsteller:innen von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten.
Ausgenommen sind davon Anbieter:innen von Lotterien, die nicht häufiger als zweimal die Woche veranstaltet werden, einige Pferdewetten sowie Gewinnspar-Angebote.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Selbst- oder Fremdsperre.
Eine Selbstsperre erfolgt durch Spielende selbst.
Eine Fremdsperre kann durch Veranstalter:innen oder Vermittler:innen von Glücksspielen aufgrund der Wahrnehmung des Personals vorgenommen werden, nachdem der Betroffene angehört wurde. Auch Dritte von Spielenden (z.B. Verwandte, Lebenspartner) können eine Sperre beantragen. Dem Betroffenen muss vorab die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden.
Folgende Gründe für die Beantragung einer Sperre durch Dritte müssen vorliegen:
- Spielsuchtgefährdung,
- Überschuldung,
- finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen,
- Spieleinsätze stehen in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen.
Bei Selbstsperren gilt grundsätzlich eine Mindestdauer von einem Jahr. Davon abweichend kann eine individuelle Mindestdauer beantragt werden, diese kann jedoch 3 Monate nicht unterschreiten.
Fremdsperren haben immer eine Mindestdauer von einem Jahr. Erst danach kann ein Antrag auf Aufhebung der Spielersperre gestellt werden.
Bei suchtgefährdenderen Online-Glücksspiele (z.B. Bei Sportwetten, Online-Casinospielen) gibt es eine Ausnahme: Die 24 Stunden-Sperre.
Mit dieser kannst du dich kurzfristig selbst sperren lassen. Ist diese Frist abgelaufen, musst du keinen Antrag auf Aufhebung stellen. Diese Sperre kann durch sogenannte „Panik-Buttons“ aktiviert werden, welche im Spiel deutlich erkennbar sind.
Gesperrte Personen dürfen während der Sperrzeit keine personalisierte Werbung von Glücksspielanbieter:innen erhalten, auch wenn sie vorher dem Erhalt von Werbung zugestimmt haben. Außerdem dürfen Glücksspielanbieter:innen nicht auf gesperrte Personen einwirken, um eine Entsperrung zu fördern. Nach einer erfolgten Entsperrung dürfen der wieder zum Glücksspiel zugelassenen Person keine Vorteile, wie Boni oder Rabatte gewährt werden.
Den Antrag auf Selbst- und Fremdsperre kann man bei allen Glücksspielanbieter:innen einreichen, die an das Spielersperrsystem OASIS angeschlossen sind. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, der dafür bundesweit zentral zuständigen Behörde, zu stellen. Auf deren Internetseite findest du am Ende Kontaktdaten für Anfragen zu Spielersperren, aber auch das dazugehörige Formular zur Beantragung und Aufhebung einer Spielersperre als PDF-Datei zum Download.
Nachdem die Mindestsperrdauer abgelaufen ist, kannst du einen Antrag auf Entsperrung beim zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt stellen. Den ausgefüllten Antrag schickst du dann mit allen notwendigen Unterlagen dorthin. Wenn du dabei Hilfe brauchst, kannst du dich an die regionalen Glücksspielsuchtberatungsstellen wenden (www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de), in Berlin an die Beratungsstelle Café Beispiellos (www.verhaltenssucht-berlin.de) oder die Beratungsstelle Deck 24 (www.deck24-berlin.de).
Ist die Selbstsperre wieder aufgehoben, wirst du darüber informiert. Allerdings gibt es sogenannte Schutzfristen – bei einer Selbstsperre wird die Sperre eine Woche, nachdem der Antrag auf Entsperrung gestellt wurde, aufgehoben, bei einer Fremdsperre erst nach einem Monat.
Das geht nicht. Grund dafür ist, dass in Deutschland die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen für Minderjährige verboten ist. Deshalb ist die Spielersperre nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Sofern Minderjährigen die Teilnahme am Glücksspiel erlaubt wird, handelt es sich um einen Verstoß gegen den Jugendschutz.
Folgende personenbezogene Daten dürfen auf gesetzlicher Grundlage im Rahmen eines Sperrverfahrens verarbeitet werden: Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Aliasnamen, verwendete Falschnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Lichtbilder, Grund der Sperre, Dauer der Sperre. Auch die Dokumente, die zu einer Sperrung geführt haben, dürfen verwendet werden. Die Daten werden nur im Rahmen des Sperrverfahrens und für die Überwachung der Spielverbote verwendet. Sie werden sechs Jahre nach Ablauf der Spielersperre gelöscht.
Nein, dafür gibt es keine Garantie! Gesperrte Spieler:innen könnten als Alternative bei Glücksspielanbieter:innen spielen, die nicht an die OASIS-Sperrdatei angeschlossen sind. Somit dient die Spielersperre lediglich als Hilfsmittel, nicht aber als Lösung für problematisches Glücksspielverhalten.




Werbung für Glücksspiele: Fakten und Zahlen
Glücksspiele sind mittlerweile ein fester Bestandteil in der Werbeindustrie geworden. Auf allen möglichen Werbeplattformen begegnet man früher oder später verlockenden Angeboten für Sportwetten, Online-Casinos, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Kurz und knapp:
- 42,5 % der 16- und 17-Jährigen haben in den letzten 30 Tagen glücksspielbezogene Werbung wahrgenommen
- 41,2 % der von einer schweren Glücksspielstörung Betroffenen probieren aufgrund von Werbung neue Glücksspiele aus (1)
- Glücksspielanbieter:innen investierten von Juli 2020 bis Juni 2021 mehr als 582 Millionen Euro in Werbung, der größte Anteil entfiel mit rund 245,6 Millionen Euro auf Online-Casinos (2)
- Die meist genannten Orte für die Wahrnehmung von glücksspielbezogener Werbung sind Fernsehen (74,3 %), Internet (51,9 %) und Social Media (49,6 %) (3)
Ein paar Fakten zu Glücksspielwerbung:
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Werbezeit
Ist dir schon einmal aufgefallen, dass eher abends bzw. nachts Werbung für fast alle Online-Glücksspiele gemacht wird? Das liegt daran, dass die Werbezeit im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele nur zwischen 21 Uhr und 6 Uhr erlaubt ist.
Für Sportwetten hingegen ist Werbung zu jeder Uhrzeit erlaubt. Beispielsweise während der Übertragung der Fußball-Europameisterschaft 2021 wurde viel Werbung für Sportwetten bei den TV-Sendern gemacht. -
Sponsoren-Werbung und Dachmarkenwerbung
Alle Fußball-Vereine der 1. Bundesliga und die meisten der 2. Bundesliga und 3. Liga besitzen aktuell eine Kooperation mit Sportwettanbieter:innen. Die Werbung von Sponsor:innen wird vor, während oder nach Sportereignissen geschaltet. Dachmarkenwerbung (=beinhalten alle Produkte eines Unternehmens) wird vor Ort auf Banden, Boden und Trikots gedruckt bzw. eingeblendet.
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Werbung mit berühmten Persönlichkeiten
Vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (4) konnten aktuelle Sportler:innen und Funktionär:innen, wie zum Beispiel Oliver Kahn und Lothar Matthäus für Glücksspielanbieter:innen werben. Mittlerweile ist das nur noch ehemaligen Sportler:innen, Sportexpert:innen und Influencer: innen erlaubt. Hier bleibt abzuwarten, wer mit Glücksspielanbieter:innen zukünftig zusammenarbeiten wird.
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Werbung mit Vorteilen (Boni, Rabatte)
Viele Glücksspielanbieter:innen werben online mit Startguthaben, Willkommens- oder Aktionsboni, Freispielen oder Gratiswetten. Zum Beispiel: Mit der Joker-Wette erhält man den vollen Wetteinsatz in Form einer Gratiswette zurückerstattetet, wenn man sich vorher registriert hat und einen Mindestbeitrag eingezahlt hat. Einen Einblick zu weiteren Werbestrategien der Wettanbieter:innen erhältst du hier.
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Werbung auf Webseiten
Personen, die Webseiten betreiben (genannt: „Affiliates“) können mit Glücksspielanbieter:innen zusammenarbeiten. Diese schalten dann Werbung, zum Beispiel in Form von Bannern oder Links zu Glücksspielangeboten und erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung (pro Klick, pro Aktion o.ä.).
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Werbung über Videoportale, Streamingdienste und Social Media-Plattformen
Glücksspielanbieter:innen können Werbung auf Instagram, Youtube und Co. nach vorheriger Prüfung bzw. Genehmigung schalten. Bei Twitch sind Glücksspielseiten, die für Spielautomaten (Slots), Roulette oder Würfelspiele, die in den USA und anderen Ländern mit ausreichenden Verbraucherschutz keine Lizenz besitzen, mittlerweile verboten. Webseiten und Streams von Sportwetten, Poker, Fantasy-Sport und “Pack Openings“ sind dagegen weiterhin erlaubt.
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Werbung für simuliertes Glücksspiel
Bei vielen kostenlosen Apps werden Werbebanner und –spots eingeblendet, die sich gar nicht oder nur schwer wegklicken lassen. Zudem gibt es in vielen Gelegenheitsspielen („Casual Games“) und Spielen für Kinder glücksspielähnliche Elemente, wie Glücksräder oder Automaten. Beispielsweise das bekannte Spiel „Coin Master“ beinhaltet solche glücksspielähnlichen Elemente und wurde bereits in der Satire-Sendung „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann hierfür stark kritisiert. (5)

Warum steht Glücksspielwerbung in der Kritik?
Die ständige Präsenz von Glücksspielen in der Werbung erweckt den Eindruck, dass sie harmlos sind und als normal in der Gesellschaft gelten. Es gilt jedoch als wissenschaftlich belegt, dass Glücksspiele ein hohes Suchtpotential haben. Viele befragte Personen geben an, aufgrund von Werbung mit dem Glücksspiel angefangen zu haben. Problematisch ist außerdem, dass junge Menschen (auch Minderjährige) besonders früh mit Glücksspielwerbung in Kontakt kommen. (6)
Was sollte sich ändern?
Eine Arbeitsgruppe der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht hat am 7. März 2022 ein Positionspapier (7) veröffentlicht, in dem Sie die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Werbung für Online-Glücksspiele und Sportwetten stark kritisieren und neue Beschränkungen von Glücksspielwerbung fordern:
1. Verbot von Sponsor:innen-Werbung:
Es sollten keine zusätzlichen Kaufanreize, zum Beispiel beim Zuschauen von Sportveranstaltungen, geschaffen werden.
2. Ausweitung zeitlicher und örtlicher Beschränkungen
Die Übertragung von Glücksspielwerbung sollte erst ab 23 Uhr möglich sein, um besonders Jüngere zu schützen. Sportwetten sollten hier miteingeschlossen werden.
3. Ausweitung des Werbeverbots mit berühmten Persönlichkeiten
Auch ehemalige Sportler:innen, Sportexpert:innen sowie Influencer:innen sollten für Glücksspiel keine Werbung machen dürfen, da sie oft ein hohes Vertrauen von den Zuschauer*innen geschenkt bekommen und damit Glücksspielen ein positives Image geben.
4. Verbot von Vorteilen (z.B. Boni, Rabatte)
Es sollten alle Glücksspieler:innen grundsätzlich keine Vorteile gewährt werden. Vor allem Neukund:innen werden durch scheinbare Geldgeschenke und Rabattaktionen angelockt und zur Erstteilnahme animiert.
5. Verbot von Werbung auf Webseiten
Die Partnerprogramme zwischen Webseitenbetreiber:innen und Glückspielanbieter:innen sind nicht geeignet, um nur die bereits spielenden Personen zu erreichen. Es werden auch Personen angesprochen, die bisher noch nicht an Glücksspielen teilgenommen haben.
6. Werbeverbot über Videoportale, Streamingdienste und Social Media-Plattformen
Es werden vor allem junge Menschen über deren bevorzugten Kanäle mit Glücksspielwerbung angesprochen. Daher sollte für diese Kanäle ein Werbeverbot eingeführt werden.
7. Werbeverbot für simuliertes Glücksspiel
Werbung für glücksspielähnliche Produkte, die sich vor allem an Minderjährige richten, stellt gleichzeitig indirekte Werbung für echtes Glücksspiel dar. Hier werden häufig kostenlose Online-Spiele angeboten, welche wie ein klassisches Glücksspiel wirken (z.B.: Automatenspiele), aber ohne Kosten oder Einsatz gespielt werden.
8. Erweiterte Werbevorschriften in der Erlaubniserteilung
Der Hinweis zur zentralen länderübergreifenden Hilfsplattform www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de (alternativ: www.buwei.de) sollte verpflichtend sein.
Hinweis: Falls du eine Beschwerde zur Werbung von Glücksspiel einreichen möchtest kannst du das völlig anonym hier machen.
Seit dem 2. August 2022 setzt sich das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung (BgSwW) für die weitestgehende Einschränkung von Sportwetten-Werbung ein, wie es bereits andere europäische Länder getan haben. Vor allem junge Menschen sollen hierdurch geschützt werden, ihr Geld nicht durch Wetten zu verzocken. Wenn du auch etwas bewirken willst, kannst du hier Mitglied werden und das Team unterstützen.
Du kennst jemanden der zu viel verzockt hat oder bist selbst betroffen? Dann tausch dich hier aus und schau dir unseren Blogbeitrag zur Spielersperre an.
Finde hier heraus, was du über Glücksspiele weißt und wie dein eigenes Spielverhalten ist.
- https://cache.pressmailing.net/content/dd981838-df96-4cab-991b-737c6926a605/2022-03-14_Bericht_G~iel-Survey%202021.pdf
- https://de.statista.com/statistik/daten/studie/516408/umfrage/werbeausgaben-im-gluecksspielmarkt-in-deutschland/
- https://cache.pressmailing.net/content/dd981838-df96-4cab-991b-737c6926a605/2022-03-14_Bericht_G~iel-Survey%202021.pdf
- https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/aiz-jlr-Gl%C3%BCStVtrBE2021rahmen%4020210701
- https://www.youtube.com/watch?v=hTeTjx4k9jQ
- https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/BZgA-Forschungsbericht_Gluecksspielsurvey_2019.pdf
- https://www.konturen.de/wp-content/uploads/2022/03/Positionspapier_Gluecksspielwerbung_07-03-2022.pdf
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