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Redaktion

FAQ Spielersperre - alles, was du zur Sperre wissen musst

Glücksspiele wie Sportwetten, Online-Casinospiele und Co. können süchtig machen. Merken andere oder man selbst, dass das Spielverhalten ungesund wird, kann man sich für Glücksspiele deutschlandweit sperren lassen. Die OASIS Spielersperre, kurz für „Online Abfrage Spielerstatus“, überprüft die Berechtigung zum Spielen und verwehrt gesperrten Personen den Zugriff. Alle Infos zur Spielersperre erfährst du hier.

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Die Spielersperre ist ein zentrales Hilfsmittel, mit dem man sich für einen bestimmten Zeitraum für alle legalen, suchtgefährdendere Glücksspiele in Deutschland sperren lassen kann. Ist man gesperrt, wird einem die Teilnahme an Glücksspielen verwehrt. So sollen Spieler:innen geschützt und der Entwicklung einer Glücksspielsucht vorgebeugt werden.

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Folgende in Deutschland zugelassenen Anbieter:innen müssen an die bundesweite Sperrdatei OASIS angeschlossen sein: Betreiber:innen von Spielhallen, Veranstalter:innen von Sportwetten, Anbieter:innen von Lotterien, Betreiber:innen von Spielbanken, gewerbliche Spielvermittler:innen, Pferdewetten im Internet, Buchmacher:innen, Veranstalter:innen von Online-Casinospielen und -poker, Veranstalter:innen virtueller Automatenspiele im Internet und Aufsteller:innen von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten.

Ausgenommen sind davon Anbieter:innen von Lotterien, die nicht häufiger als zweimal die Woche veranstaltet werden, einige Pferdewetten sowie Gewinnspar-Angebote.

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Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Selbst- oder Fremdsperre.

Eine Selbstsperre erfolgt durch Spielende selbst.

Eine Fremdsperre kann durch Veranstalter:innen oder Vermittler:innen von Glücksspielen aufgrund der Wahrnehmung des Personals vorgenommen werden, nachdem der Betroffene angehört wurde. Auch Dritte von Spielenden (z.B. Verwandte, Lebenspartner) können eine Sperre beantragen. Dem Betroffenen muss vorab die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden.

Folgende Gründe für die Beantragung einer Sperre durch Dritte müssen vorliegen:

  • Spielsuchtgefährdung,
  • Überschuldung,
  • finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen,
  • Spieleinsätze stehen in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen.

 

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Bei Selbstsperren gilt grundsätzlich eine Mindestdauer von einem Jahr. Davon abweichend kann eine individuelle Mindestdauer beantragt werden, diese kann jedoch 3 Monate nicht unterschreiten.

Fremdsperren haben immer eine Mindestdauer von einem Jahr. Erst danach kann ein Antrag auf Aufhebung der Spielersperre gestellt werden.

Bei suchtgefährdenderen Online-Glücksspiele (z.B. Bei Sportwetten, Online-Casinospielen) gibt es eine Ausnahme: Die 24 Stunden-Sperre.

Mit dieser kannst du dich kurzfristig selbst sperren lassen. Ist diese Frist abgelaufen, musst du keinen Antrag auf Aufhebung stellen. Diese Sperre kann durch sogenannte „Panik-Buttons“ aktiviert werden, welche im Spiel deutlich erkennbar sind.

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Gesperrte Personen dürfen während der Sperrzeit keine personalisierte Werbung von Glücksspielanbieter:innen erhalten, auch wenn sie vorher dem Erhalt von Werbung zugestimmt haben. Außerdem dürfen Glücksspielanbieter:innen nicht auf gesperrte Personen einwirken, um eine Entsperrung zu fördern. Nach einer erfolgten Entsperrung dürfen der wieder zum Glücksspiel zugelassenen Person keine Vorteile, wie Boni oder Rabatte gewährt werden.

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Den Antrag auf Selbst- und Fremdsperre kann man bei allen Glücksspielanbieter:innen einreichen, die an das Spielersperrsystem OASIS angeschlossen sind. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, der dafür bundesweit zentral zuständigen Behörde, zu stellen. Auf deren Internetseite findest du am Ende Kontaktdaten für Anfragen zu Spielersperren, aber auch das dazugehörige Formular zur Beantragung und Aufhebung einer Spielersperre als PDF-Datei zum Download.

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Nachdem die Mindestsperrdauer abgelaufen ist, kannst du einen Antrag auf Entsperrung beim zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt stellen. Den ausgefüllten Antrag schickst du dann mit allen notwendigen Unterlagen dorthin. Wenn du dabei Hilfe brauchst, kannst du dich an die regionalen Glücksspielsuchtberatungsstellen wenden (www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de), in Berlin an die Beratungsstelle Café Beispiellos (www.verhaltenssucht-berlin.de) oder die Beratungsstelle Deck 24 (www.deck24-berlin.de).

Ist die Selbstsperre wieder aufgehoben, wirst du darüber informiert. Allerdings gibt es sogenannte Schutzfristen – bei einer Selbstsperre wird die Sperre eine Woche, nachdem der Antrag auf Entsperrung gestellt wurde, aufgehoben, bei einer Fremdsperre erst nach einem Monat.

 

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Das geht nicht. Grund dafür ist, dass in Deutschland die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen für Minderjährige verboten ist. Deshalb ist die Spielersperre nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Sofern Minderjährigen die Teilnahme am Glücksspiel erlaubt wird, handelt es sich um einen Verstoß gegen den Jugendschutz.

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Folgende personenbezogene Daten dürfen auf gesetzlicher Grundlage im Rahmen eines Sperrverfahrens verarbeitet werden: Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Aliasnamen, verwendete Falschnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Lichtbilder, Grund der Sperre, Dauer der Sperre. Auch die Dokumente, die zu einer Sperrung geführt haben, dürfen verwendet werden. Die Daten werden nur im Rahmen des Sperrverfahrens und für die Überwachung der Spielverbote verwendet. Sie werden sechs Jahre nach Ablauf der Spielersperre gelöscht.

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Nein, dafür gibt es keine Garantie! Gesperrte Spieler:innen könnten als Alternative bei Glücksspielanbieter:innen spielen, die nicht an die OASIS-Sperrdatei angeschlossen sind. Somit dient die Spielersperre lediglich als Hilfsmittel, nicht aber als Lösung für problematisches Glücksspielverhalten.

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